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Arbeitsrecht in Dortmund

Das Arbeitsrecht in Dortmund ist ein praktisch wichtiges Rechtsgebiet. Die Kanzlei Römer & Partner Rechtsanwälte ist auf Arbeitsrecht in Dortmund spezialisiert. Arbeitnehmer wenden sich an die erfahrenen Anwälte, wenn sie eine Kündigung oder eine Abmahnung erhalten haben – und erhalten dort wertvolle Ratschläge und im Falle eines Arbeitsrechtsprozesses eine professionelle Vertretung. Wer sein Recht als Arbeitnehmer durchsetzen möchte, wendet sich an die Experten für Arbeitsrecht.

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Was tun bei einer Kündigung? Meist ist ein Arbeitnehmer in Dortmund zunächst geschockt, wenn das Arbeitsverhältnis einseitig durch den Arbeitgeber beendet wird. Denn der Arbeitnehmer verliert dadurch seine Existenzgrundlage. Aus gutem Grund ist das Arbeitsrecht in Deutschland deshalb sehr arbeitnehmerfreundlich ausgestaltet.

Das Prinzip „hire and fire“ ist bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen in Deutschland eigentlich unbekannt. Wer sich als Arbeitgeber nicht an die geltenden Gesetze hält, hat vor dem Arbeitsgericht keine guten Karten. Arbeitgeber sind an strenge Regeln gebunden, wenn sie sich von einem Arbeitnehmer trennen möchten. Die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Dortmund lohnt sich für Arbeitnehmer. Das beweisen viele Arbeitsrechtsprozesse in Dortmund, die entweder mit einem Urteil oder einem Vergleich in Verbindung mit einer hohen Abfindung enden.

Was tun bei einer Abmahnung? Mit einer Abmahnung wird ein bestimmtes Verhalten des Arbeitnehmers gerügt, das dem Arbeitsvertrag widerspricht. Gleichzeitig werden in einer Abmahnung Konsequenzen im Fall eines erneuten Verstoßes angedroht. Und für viele Kündigungen ist es eine Voraussetzung, dass vorher eine wirksame Abmahnung ausgesprochen wurde. Doch nicht alle Abmahnungen halten einer rechtlichen Überprüfung stand. Aus diesem Grund wenden sich viele Arbeitnehmer auch bei Abmahnungen an Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Dortmund. Denn eine wirksame Abmahnung gefährdet die Sicherheit des Arbeitsplatzes.

Das Arbeitsrecht ist historisch gesehen ein relativ junges Rechtsgebiet, denn es hat sich erst mit der Industrialisierung Mitte des 19. Jahrhunderts entwickelt. Systematisch gehört das Arbeitsrecht zum Privatrecht. Dieses beruht auf dem Gedanken der Privatautonomie: Die an einer Vereinbarung beteiligten Personen stehen sich formal gleichberechtigt gegenüber und sind frei in der Ausgestaltung ihrer Verträge. Dies gilt im Prinzip auch für Arbeitsverträge. In der Praxis ist der Arbeitgeber jedoch meist in einer wirtschaftlich besseren Position. Um dieses Ungleichgewicht abzumildern, finden sich im Arbeitsrecht viele Normen, die speziell die Arbeitnehmer schützen. Dazu gehört insbesondere der Kündigungsschutz. Das Kündigungsschutzgesetz, das erstmals 1951 in Kraft trat, beschränkt das ansonsten im Zivilrecht geltende weitgehend liberale Kündigungsrecht besonders bei Arbeitsverhältnissen, die schon eine lange Zeit bestehen.

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Wenn es um Arbeitsrecht in Dortmund geht, scheuen viele Arbeitnehmer den Gang zum Anwalt. Doch in der Regel lohnt es sich, auf einen Experten für Arbeitsrecht in Dortmund zu vertrauen. Ein ausgebildeter Jurist gibt seinem Mandanten eine fundierte Antwort auf die Frage, ob beispielsweise eine Kündigungsschutzklage im konkreten Fall Aussicht auf Erfolg hat. Wer von Anfang an Klarheit über seine Chancen hat, kann viel Geld sparen.

Für Fälle zum Arbeitsrecht in Dortmund ist das Arbeitsgericht Dortmund in der Ruhrallee 1-3 zuständig. Es ist eines von insgesamt 30 Arbeitsgerichten in Nordrhein-Westfalen. Es besteht aus zehn Kammern. In zweiter Instanz ist das Landgericht Hamm zuständig. In einem möglichen weiteren Rechtszug entscheidet das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Die meisten Vorschriften zum Arbeitsrecht werden bundeseinheitlich geregelt. Aber auch die Länder können Einzelheiten gesetzlich bestimmen, solange es keine bundeseinheitliche Regelung gibt. Das ist die sogenannte konkurrierende Gesetzgebung.

Es ist für jeden betroffenen Arbeitnehmer sehr hilfreich, zusammen mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Dortmund zunächst zu erörtern, welche Ziele er verfolgt. Eine Kündigungsschutzklage zielt zwar darauf ab, das Arbeitsverhältnis beizubehalten, in der Realität ist das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedoch bereits beschädigt – und eine Weiterbeschäftigung wird eigentlich von beiden Seiten nicht mehr gewünscht. Für den Arbeitnehmer kommt es dann aber entscheidend darauf an, die Kündigung nur gegen eine höhere Abfindung zu akzeptieren. Aber schon bei dieser Frage gilt es, vorsichtig zu sein. Denn eine Abfindung sollte möglichst so gestaltet werden, dass sie nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird.

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Wenn eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht in Dortmund eingereicht wird, kommt es zunächst zu einem Gütetermin. In diesem Termin erörtert ein Richter mit den Beteiligten die Erfolgsaussichten einer Klage. Er wirkt in geeigneten Fällen darauf hin, die Parteien zu einer gütlichen Einigung zu bewegen. In der Praxis ist dies meist auch erfolgreich, denn beide Seiten haben in der Regel ein Interesse daran, einen womöglich kostspieligen und zeitaufwendigen Prozess zu vermeiden. Nur dann, wenn ein Vergleich nicht zustande kommt, wird ein Streittermin festgesetzt. Auch in diesem Termin wird zunächst versucht, eine Einigung herbeizuführen. Scheitert der Versuch, fällt das Gericht ein Urteil – oder einen Beweisbeschluss, zum Beispiel dann, wenn die Befragung von Zeugen notwendig erscheint. Nach dem Termin zur Beweisaufnahme ergeht dann das Urteil.

Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Dortmund berät seine Mandanten über alle Aspekte eines Falls umfassend. Deshalb sollte jeder Arbeitnehmer, der beispielsweise von einer Abmahnung oder Kündigung betroffen ist, sich an einen Experten für Arbeitsrecht wenden. In der Kanzlei Römer & Partner Rechtsanwälte findet er immer ein offenes Ohr – und den fundierten Rechtsrat eines spezialisierten Juristen.

Wie verhalte ich mich bei einer Abmahnung?

Bei der Beratung zum Arbeitsrecht in Dortmund geht es oft um Abmahnungen. Eine pauschale Antwort auf die Frage, wie ein Arbeitnehmer auf eine Abmahnung reagieren sollte, wäre unseriös, denn es kommt immer auf den Einzelfall an. Die Reaktionsmöglichkeiten reichen von einem Widerspruch oder einer Gegendarstellung für die Personalakte über ein vertrauliches Gespräch mit dem Arbeitgeber bis zum Beschreiten des Rechtswegs. Es ist auf jeden Fall wichtig, als Betroffener nicht vorschnell zu reagieren, sondern sich an einen Experten für Arbeitsrecht in Dortmund zu wenden.

Fristen bei einer Kündigung

Bei einer ordentlichen Kündigung gelten für beide Parteien – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – Fristen. Unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses sieht § 622 BGB eine Frist von vier Wochen zum 15. oder dem Ende eines Monats vor. Je länger ein Arbeitsverhältnis bereits andauert, verlängern sich diese Fristen – bis zu sieben Monaten bei einem Arbeitsverhältnis von 20 oder mehr Jahren. Es gibt aber auch Gründe für eine außerordentliche Kündigung, bei denen sich der Arbeitgeber an keine Fristen halten muss. Fristlose Kündigungen sind aber auf Ausnahmefälle beschränkt.

Kündigungsschutzklage

Wer als Arbeitnehmer in Dortmund eine Kündigung nicht akzeptieren will, kann Klage vor dem Arbeitsgericht erheben. Dies ist die sogenannte Kündigungsschutzklage. In erster Instanz besteht hierfür kein Anwaltszwang. Es empfiehlt sich aber für jeden Arbeitnehmer, einen Experten für Arbeitsrecht zurate zu ziehen. Eine Rechtsschutzversicherung zahlt sich aus – denn im Arbeitsrecht gilt die Besonderheit, dass auch die Partei, die den Prozess gewinnt, ihren Anwalt selbst bezahlen muss. Mit einem Experten für Arbeitsrecht als Partner im Rechtsstreit erhöhen sich die Chancen auf ein positives Ergebnis jedoch deutlich.

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Der Autor

Römer & Partner Rechtsanwälte in Berlin Charlottenburg

Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei ist das Arbeitsrecht. Oftmals lassen sich nicht selten teure Prozesse schon im Vorfeld vermeiden. Ein wichtiger Baustein unserer Tätigkeit dafür sind frühzeitige Begleitung von Arbeitgebern bei der Bildung und Umsetzung betrieblicher Entscheidungen bzw. umfassende Beratung von Arbeitnehmern bei Veränderungen in ihrem Arbeitsleben.

Die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ist ständig im Fluss. Wir kennen die Entscheidungen und können durch unsere Spezialisierung helfen, rechtssicher zu handeln. Je besser eine Entscheidung vorbereitet ist, umso eher wird diese auch vor den Arbeitsgerichten bestand haben.

Aufgrund unserer Erfahrung beraten und vertreten wir außergerichtlich und gerichtlich unter anderem:

  • Arbeitgeber bei allen Rechtsfragen der Beschäftigung eigener Arbeitnehmer sowie von Leiharbeitnehmern, bei Erstellung, Abschluss, Änderung und Auflösung von Arbeitsverträgen, Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle und Umstrukturierungen sowie allen Rechtsfragen des Betriebsverfassungsrechts
  • Betriebsräte im Rahmen ihrer innerbetrieblichen Tätigkeit
  • Mitglieder des Betriebsrates bei allen Fragen ihrer eigenen Rechtsstellung
  • Arbeitnehmer zu allen Fragen rund um Ihren Arbeitsvertrag, einschließlich Abmahnung und Überstunden, Mehrarbeit, Kündigung oder Aufhebungsvereinbarungen

Wir kümmern uns persönlich um Ihre Anliegen. Wir haben langjährige Erfahrung und bilden uns fort. Sie werden fortlaufend über den Stand in Ihrer Sache informiert. Wir erklären Ihnen die Situation, besprechen Entscheidungen und stehen für Rückfragen zur Verfügung.

Unser Büro ist perfekt organisiert und technisch auf neuestem Stand.


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Redaktion: Kai Kruel